Global Position System (GPS)
Näheres über die Satellitennavigationsgeräte lernt man erst im Kurs für den SKS unter Navigation. GPS stützt sich auf 24 Satelliten und wird sehr häufig verwendet, obwohl es eigentlich fürs Militär gedacht ist.
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RadarAuch über Radar hört man erst mehr, wenn man einen Kurs für den SKS macht. Radargeräte geben die Richtung und die Entfernung zu den erfassten Objekten an.
EcholotDie Arbeitsweise ähnelt der des Radars. Der Schwinger sendet Ultraschallsignale zum Meeresboden und mißt die Dauer bis zum Empfang des vom Grund zurückgeworfenen Echos.
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UKW-Funkzeugnis (SRC)
Für den Wassersportler im Küstenbereich und auf den vielbefahrenen Binnenwasserstraßen ist eine Sprechfunklizenz auf Dauer wohl kaum entbehrlich. Auf vielen Gewässerteilen herrscht bei schlechter Sicht o.ä. Sprechfunkpflicht, sprich Hörbereitschaft. Im (See-)Notfall ist zwar das Handy schon eine praktische Hilfe (wenn’s denn nicht gerade im Funkloch ist), aber den Verkehr in Sicht, der einem schließlich am nächsten ist, kann man damit eben nicht erreichen und verliert viel wertvolle Zeit.
Zudem erwartet das Bedienungspersonal an Brücken und insbesondere an Berufsschiffahrts-Schleusen sowohl die Anmeldung über Funk als auch die ständige Hörbereitschaft, um eventuelle Anweisungen schnell und unkompliziert an Sie weitergeben zu können (man wird Sie wohl kaum auf dem Handy dazu anrufen!).
Die Reichweite der UKW-Frequenzen beträgt etwa 15-25 km. Wer weiter hinaus will, muß sich mit anderen Frequenzen beschäftigen. Für die meisten wird das UKW-Zeugnis vollauf genügen. Es wird ab 2003, wie bei den Sportbootführerscheinen, in Binnen- und Seefunk unterschieden, also auch in zwei unabhängig voneinander zu erwerbende Lizenzen. Dabei kommt der neuen digitalen und satellitengestützten Noteinrichtung des
GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) zukünftig eine zentrale Bedeutung zu.
Vereinfacht gesagt: im Seenotfall löst man einen automatischen digitalen Notruf auf einem speziellen Kanal per Knopfdruck aus. Verbunden mit einem GPS-Gerät wird dann die Kennung des Schiffes, Uhrzeit und Position und wahlweise (bei zusätzlichem DSC-Controller) auch die Art des Notfalls an alle Schiffe ausgesandt, die über eine entsprechende Empfangseinrichtung verfügen. Diese Einrichtung sowie die entsprechende “Hör”bereitschaft für den digitalen Kanal 70 ist seit geraumer Zeit für die Berufsschiffahrt Pflicht.
Zum 01.01.2003 geht die bisherige Prüfungsaufgabe von der RegTP - genau wie bei den Sportbootführerscheinen - an die Verbände des Deutschen Segler-Verbandes (DSV) und des Deutschen Motoryacht-Verbandes (DMYV) über.
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UKW Sprechfunkzeugnis Binnen (UBI)Die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk erfordert wegen der vollkommen unterschiedlichen Betriebs- und Sprechfunkverfahren im See- und Binnenschifffahrtsfunk eine zusätzliche Qualifikation. Das UKW-Sprechfunkzeugnis BINNEN (UBI) berechtigt zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk, erlaubt aber nicht die Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitssystem GMDSS im Bereich des Seefunks.
Kursinhalt zum Erwerb des SRC:
- Überblick GMDSS: Weltweites Seenot und Sicherheitsfunksystem
- Internationale sowie nationale Vorschriften, Verträge, Gesetze, Verordnungen
- Einfache technische Zusammenhänge: Antennen, Batterien, Frequenzen
- Benutzung von Dienstbehelfen wie Jachtfunkdienst, Seefahrtstandardvokabular usw.
- Betriebsverfahren im GMDSS auf Ultrakurzwellen
- Seenot, Dringlichkeits-, Sicherheitsverkehr im Sprechfunkverfahren
- Eingehende praktische Übungen an DSC-UKW-Seefunkgeräten.
| Wichtigste Neuerungen ab 2003
- Bestandsschutz für alle bisherigen Zeugnisse ist zugesagt.
- In deutsch geprüfte Betriebszeugnisse können in vereinfachter Form weiterhin englisch nachgeprüft werden (Internationale Anerkennung).
- Der Seefunk wird nur noch in englischer Sprache geprüft (GMDSS-Standard).
- Statt des bisherigen allgemeinen Sprechfunk-/Betriebszeugnisses für alle Funkfrequenzen gibt es dann das Long Range Certificate (LRC). Das UKW-Zeugnis für den Seefunk nennt sich dann Short Range Certificate (SRC). LRC und SRC sind dann reine Sportbootfunkzeugnisse, anders als das bisherige "Betriebszeugnis für Funker".
- Die UKW-Frequenz erfährt eine Zweiteilung - wie bisher bei den Sportbootführerscheinen auch - in Binnen- und Seefunk, die getrennt voneinander geprüft und ausgestellt werden. Das Binnenfunkzeugnis rangiert dann unter der Abkürzung UBi.
- Die bisherige Möglichkeit, den schriftlichen allgemeinen Prüfungsteil im vereinfachten sog. Multiple-Choice-Verfahren zu absolvieren, entfällt.
- U.a. wird der Deutsche Segler-Verband (DSV) in Duisburg neuer Prüfungsauschuß für die Funklizenzen (bisher RegTP Münster).
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