Pyrotechnische Seenotsignalmittelausbildung
Sachkundenachweis Waffen und Sprengstoff
Man will möglichst nicht mal daran denken müssen und dennoch - auf See ist vieles anders als im Straßenverkehr. Wenn der Notfall eintritt, hängt viel (eben unter Umständen auch das Leben der Crew) von der Sorgfalt der Ausrüstungsplanung an Bord ab.
In der Praxis unterscheiden wir diverse pyrotechnische Signale für den akuten Seenotfall. Dabei sind die Signale der ab 18 J. frei erhältlichen Klasse T1 nur für in Sichtnähe befindliche Schiffe nutzbar. Ihre Steighöhe und Brenndauer sind für weiter entfernte Fahrzeuge schlichtweg zu schwach. Da helfen nur Signale der Klasse T2.
Vor deren Erwerb hat der Gesetzgeber jedoch die Notwendigkeit des Erwerbs des sogenannten “Befreiungsvermerks” gestellt. Dieser Befreiungsvermerk, der die Ausbildung an den verschiedenen pyrotechnischen Seenotsignalen (Fallschirmsignalraketen, Rauchfackeln u.ä.) beinhaltet, ist zugleich die amtlicherseits vorgeschriebene Voraussetzung zur Erlangung einer Waffenbesitzkarte. Erst mit dieser ist auch der Kauf einer Signalwaffe des Kalibers 4 mit einem Patronenlagerdurchmesser bis 26,5 mm möglich.
Neues Waffengesetz ab den 01.04.2003
Seit dem 01.04.2003 ist nun das neue Waffengesetz in Kraft, mit entsprechenden Änderungen durch den Vorfall in Erfurt.
| Kursinhalt:
- Gesetzeskunde
- Handhabung und Technik
- simulierten Schußbetrieb mit der Signalpistole und
- verschiedenen pyrotechnischen Mitteln
Bedeutung der Signale
Signal | Bedeutung |
| Rauchsignal (rot bzw. orange) | Akuter Seenotfall |
| Rote Leuchtsignale | Akuter Seenotfall |
| Weiße Leuchtsignale | Zur Ausleuchtung bei Nacht, z.B. Mann-über-Bord-Manöver |
| Blitz-Knall-Signal | Warn-Signal (z.B. vor dem Manöver des letzten Augenblicks) |
pyrotechnische Seenotsignalmittel
Handfackel, Rauchsignal, Signalrakete der Klasse T1, Fallschirmsignalrakete der Klasse T2, Signalpistole etc.
|