MEIN SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN
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Amtliche Sportbootführerscheine See / Binnen (SBF)

In der Bundesrepublik Deutschland sind auf dem Wasser zum Führen eines Sportbootes mit einer Motorleistung ab 5 PS amtliche Führerscheine vorgeschrieben. Allerdings besteht, anders als im Straßenverkehr, eine Zweiteilung der Führerscheinpflicht, nämlich in See- und Binnengewässer.
 
Der SBF See (3-sm-Zone) ist der eindeutig umfangreichere von beiden, enthält er doch neben den großen Themen Betonnung, Befeuerung, Lichterführung, der Seemannschaft, dem Wetter und den Gezeiten die bedeutsame Einführung in die sogenannte terrestrische Navigation, der Standort- bzw. Richtungsbestimmung auf dem Wasser unter Zuhilfenahme sichtbarer Landmarken und Seezeichen. Zudem ist der SBF See auch der international anerkannte Befähigungsnachweis für das Führen eines Sportbootes im Ausland.
 
Dahingegen ist der (“kleine”) SBF Binnen international weitestgehend bedeutungslos. Allerdings ist er inhaltlich in vielen Teilen mit dem SBF See deckungsgleich und kann von Inhabern des SBF See allein mit einer reinen Theorie-Prüfung erworben werben. Deshalb bieten alle Ausbildungsstätten auch die Kombination beider Scheine in einem Rutsch an: das spart Geld, Zeit und Lernaufwand, da für den SBF Binnen kaum noch neues hinzu zu lernen ist.
  • Während auf Binnenschiffahrtsstraßen (z.B. Rhein, Mosel, Donau) die Erlaubnis zum Führen von Wassersportfahrzeugen in der Länge auf max. 15 Meter und in der Verdrängung auf 15 Tonnen begrenzt ist, dürfen auf Seeschiffahrtsstraßen unbegrenzt große und schwere Schiffe geführt werden, solange es sich dabei um nicht gewerbsmäßig geführte Schiffe handelt.
  • Für die Möglichkeit, auf Binnenschiffahrtstraßen sowie auf zahlreichen Seen im Binnenbereich auch segeln zu dürfen, ist eine Erweiterung des ansonsten nur der Motorfahrt vorbehaltenen SBF Binnen sowohl in der Theorie als auch in der Praxis vonnöten. Diese Erweiterung kann von Inhabern des SBF Binnen/Motor jederzeit als zusätzliche Erweiterungsprüfung abgelegt werden und nachträglich im SBF Binnen vermerkt werden (Führerscheindokument wird dann neu ausgestellt). Im Küstenbereich ist für das Segeln allein (mitgeführte Maschine unter 5 PS) keine Lizenz erforderlich.

Amtlicher Sportküstenschifferschein (SKS) - 12 sm-Zone

Der amtliche Sportküstenschifferschein (SKS) ist die Ablösung der Küstensegellizenz BR des Deutschen Segler-Verbandes. Der Bewerber für den SKS erlernt im Vergleich zum SBF See wesentliche Erweiterungen der Methoden der terrestrischen Navigation. Dazu zählen die verschiedenen Möglichkeiten der Standortbestimmung durch Peilung eines oder mehrerer Objekte (z.B. Versegelungspeilungen) ebenso wie die Kursberechnung unter Einbeziehung der möglichen Abdrift durch Wind- oder Strömungseinfluß. Die Segeltheorie ist mit den Grundkenntnissen für den SBF Binnen/Motor/Segel bzw. der DSV-A-Lizenz vergleichbar. Die meteorologischen Grundkenntnisse werden ausgebaut. Einfache Aufgaben der Gezeitennavigation sind zu lösen.
 
Mit dem SKS ist es außerdem nunmehr auch "reinen" Motoryachtskippern möglich, ein erweitertes "Patent" zu erwerben, daß den steigenden Anforderungen der Vercharterer und ihrer Vollkaskoversicherungen gerecht wird (praktische Prüfung unter Motor). Denn bereits jetzt enthalten viele Charterverträge Klauseln, die den Versicherungsschutz aushebeln können, wenn der SKS oder vergleichbare Befähigungsnachweise (z.B. BR-Schein) nicht vorliegen, bestimmte ausgeklammerte See-Gebiete dennoch befahren werden.
 
Der SBF See ist Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung zum SKS, dessen Führerscheindokument bereits der neuen EG-Norm entsprechend viersprachig ausgestellt wird. Die Prüfung umfaßt wieder einen theoretischen und einen praktischen Teil (Nachweis von 300 sm erforderlich), die getrennt voneinander zu bestehen sind. Für den praktischen Teil kann sich der Bewerber optional für die reine Motorprüfung oder die Segelprüfung oder beides in Kombination entscheiden.

Sportseeschifferschein (SSS) - 30 sm-Zone

Er gilt weltweit in der 30-sm-Zone sowie auf allen europäische Seegewässer wie Nord- und Ostsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres.

Sporthochseeschifferschein (SHS) - alle Seegewässer weltweit

Im Gegensatz zum SSS-Schein enthält die Prüfung für den SHS-Schein keinen praktischen Teil mehr, setzt aber den Besitz des Sportseeschifferscheins voraus.

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